19.09.2008
Aus gegebenem Anlaß möchte ich darauf hinweisen, dass die 11-stellige, persönliche Identifikationsnummer, die zur Zeit an alle Bundesbürger verschickt wird, ausschließlich für den Bereich der Einkommensteuer bestimmt ist.
Sie soll künftig die bisherige Steuernummer bei allen Einkommensteuererklärungen, auch Antragsveranlagungen (früher Lohnsteuerjahresausgleich) ersetzen. Das gilt auch für alle Anträge, die damit in Zusammenhang stehen.
Für alle anderen Steuerarten (z. Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer etc.) gilt die bisherige Steuernummer zwingend weiter.