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Umsatzsteuer und Kleinunternehmer bei Neuaufnahme der Tätigkeit

11.09.2009

Mit Beschluss vom 02. April 2009 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es bei der Neuaufnahme einer Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres für die Prüfung der Umsatzgrenze von € 17.500,-- und damit die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung darauf ankommt, wie hoch der in diesen Fällen auf das Gesamtjahr hochgerechnete Gesamtumsatz ist.