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Überprüfung der Empfänger von Renten

04.08.2009

Nun ist es amtlich. Ab Oktober 2009 erhält die Finanzverwaltung von den Rentenstellen Kenntnis darüber, wer Rentenzahlungen erhält.

Rentenempfängern, die bisher der Meinung sind, sie seien nicht steuerpflichtig, rate ich dringend, sich in dieser Sache steuerlichen Rat zu holen, um sicherzustellen, dass nicht irgendwann unliebsame Post vom Finanzamt im Briefkasten liegt, weil sie wegen des seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetzes plötzlich doch, wenn sicher in vielen Fällen auch nur geringfügig, aber dennoch steuerpflichtig sind.

Nach den neuesten Meldungen soll es keinerlei Bonus für Rentenempfänger geben. Soll heißen, es wird für sich eventuelle Steuernachforderungen keine Sonderregelungen, Erlasse, Stundungen oder Ähnliches geben.

Von der neuen Besteuerung nach wie vor ausgenommen sind dabei Renten, die aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden, da diese über § 3 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gestellt sind.

Für eventuelle Fragen stehe ich meinen Mandanten in z. B. Hameln, Holzminden, Bodenwerder, Emmerthal, Rinteln, Hessisch Oldendorf und Springe jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Steuerberater
Roland Berg in Hameln