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Offenlegung Kapitalgesellschaften

19.09.2008

In den letzten Tagen erhalten die Geschäftsführungen von Kapitalgesellschaften Schreiben vom Bundesanzeiger Verlag, in denen darauf hingewiesen wird, dass die Offenlegung der Jahresabschlüsse noch bis Ende 2009 in Papierform beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden kann.

Die angehörigen der Steuerberatenden Berufe, die der DATEV angeschlossen sind, nutzen in der Regel schon heute die Möglichkeit, die offenlegungspflichtigen Jahresabschlüsse über die DATEV elektronisch an den Bundesanzeiger zu übermitteln, was letztlich für Sie auch kostengünstiger ist.

Im Zweifel setzen Sie sich mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung.