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Neues für Minijobber ab 2013

20.12.2012

Ab dem 01. Januar 2013 gibt es Neuerungen für geringfügig Beschäftigte. Der Höchstbetrag wird von € 400,-- auf € 450,-- angehoben.

Neu ist ab 2013 für neue Beschäftigungsverhältnisse und bestehende Beschäftigungsverhälnisse, in denen das Entgelt von € 400,-- auf € 450,-- angehoben wird, dass der Beschäftigte gegenüber der Bundesknappschaft schriftlich mit Antrag erklären muss, dass er keinen Eigenanteil in die Rentenversicherung einzahlen möchte.

Für bestehende Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das Entgelt nicht über € 400,-- hinaus erhöht wird, bleibt es bei der alten Regelung. Im Zweifelsfall sollte der Steuerberater aufgesucht werden.

Für eventuelle Fragen stehe ich meinen Mandanten in z. B. Hameln, Holzminden, Bodenwerder, Emmerthal, Rinteln, Hessisch Oldendorf, Springe, Bochum, Hannover, Bremen und Nieblum auf Föhr jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Steuerberater
Roland Berg in Hameln