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Künstlersozialabgabe

19.08.2008

Seit einiger Zeit werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund verstärkt Fragebögen zur Überprüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse verschickt.

Jeder, der z. B. einen Web Designer beauftragt, sollte daher überprüfen oder überprüfen lassen, ob eventuell die Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe besteht, um nicht irgendwann unter Umständen eine böse Überraschung zu erleben.