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Falle Arbeitgebererstattung für Werbungskosten

14.07.2011

Der Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber kann zur Steuerfalle werden. Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber ihren Arbeinehmern Werbungskosten erstatten w. z. B. die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, Reisekosten etc.

Der Arbeitnehmer seinerseits trägt diese Werbungskosten bei Erstellung seiner Steuererklärung ein und beantragt damit deren steuerliche Berücksichtigung. Leider kommt es immer wieder vor, dass die vom Arbeitgeber erstatteten Beträge in der Steuererklärung nicht ewrfasst werden. Und genau hier liegt die Gefahr.

Denn durch den "Nichteintrag" der Arbeitgebererstattung erlangt der Arbeitnehmer einen ungerechtfertigten Steuervorteil und erfüllt in jedem Fall den Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung. Leicht kann dies auch als Steuerhinterziehung gewertet werden. Und dann wird es richtig ernst. Im zweifel sollte ein Steuerberater gefragt werden, um hier nicht irgendwann unangenehme Post zu bekommen.

Für eventuelle Fragen stehe ich meinen Mandanten in z. B. Hameln, Holzminden, Bodenwerder, Emmerthal, Rinteln, Hessisch Oldendorf, Springe, Bochum, Hannover, Bremen und Nieblum auf Föhr jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Steuerberater
Roland Berg in Hameln