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Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum häuslichen Arbeitszimmer

29.07.2010

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. Juli 2010 entschieden, dass die Neuregelung zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers verfassungswidrig ist. In erster Linie bedeutet dies einen Erfolg für die Lehrer in unserem Lande. Die kommen nach dieser Entscheidung in jedem Fall wieder in den Genuß, die kKsten des häuslichen Arbeitszimmers abzusetzen. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neuregelung zu schaffen, die es nun abzuwarten bleibt.

Für eventuelle Fragen stehe ich meinen Mandanten in z. B. Hameln, Holzminden, Bodenwerder, Emmerthal, Rinteln, Hessisch Oldendorf, Springe, Bochum, Hannover, Bremen und Nieblum auf Föhr jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Steuerberater
Roland Berg in Hameln