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Arbeitszimmer

29.10.2010

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die neue Regelung zum Arbeitszimmer gekippt hat, wurde nun gestern Abend die neue, rückwirkend ab dem 01. Januar 2007 geltende, gesetzliche Regelung verabschiedet. Wem für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann das häusliche Arbeitszimmer steuerlich wieder absetzen.

Künftig können also wieder bis zu € 1.250,-- steuerlich abgesetzt werden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2007. Man sollte also nun darauf achten, dass die Finanzämter für die betroffenen Jahre entsprechend geänderte Steuerbescheide erteilt. Im Zweifelsfall sollten man dies beim Finanzamt beantragen.

Für eventuelle Fragen stehe ich meinen Mandanten in z. B. Hameln, Holzminden, Bodenwerder, Emmerthal, Rinteln, Hessisch Oldendorf, Springe, Bochum, Freiburg, Hannover, Bremen und Nieblum auf Föhr jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Steuerberater
Roland Berg in Hameln