03.01.2017
Ich bitte dringen zu beachten, dass sich der Mindestlohn ab dem 01.Januar.2017 von € 8,50 auf nunmehr € 8,84 erhöht hat. Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer mit Ausnahme der Langzeitarbeitslosen nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Auszubildende, Pflichtpraktikanten und für Praktikanten mit einem Praktikum unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht. Der gesetzliche Mindestlohn wird künftig an jedem 01.01 angepasst.