30.07.2008
Im Hinblick auf die ab dem 01. Januar 2009 geltende Abgeltungssteuer für Kapitalerträge sollten jetzt Überlegungen angestellt werden, inwieweit hier Handlungsbedarf insbesondere in Form von Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen besteht, um in vielen Fällen vermeidbare Steuerabzüge von vornherein auszuschließen.
Ich stehe Ihnen hierzu gerne beratend zur Seite.