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44-Euro-Freigrenze bleibt uns erhalten

01.08.2019

Der Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde verarbeitet. Erfreulich ist dabei, dass uns die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge in der bekannten Form erhalten bleibt. Das heißt, dass Sie Ihren Angestellten auch weiterhin monatlich eine Gutscheinkarte bis maximal 44,-- Euro geben dürfen.

Wenn es sich um Gutscheinkarten handelt, die stets wieder aufgeladen werden, sei der Hinweis erlaubt, da für die Aufladung erhobene Gebühren auf die Freigrenze angerechnet werden könnten. In einem anderen Fall wurde dies von der Rechtsprechung so entschieden. Da nicht klar ist, wie die Finanzverwaltung mit diesem Urteil umgeht, würde ich den Aufladungsbetrag um die eventuell entstehenden Gebühren kürzen.

Sie vermeiden damit, dass bei Anrechnung der Aufladungsgebühren und gleichzeitiger Vollausnutzung des Betrages von 44,-- Euro die Freigrenze überschritten wird und damit sofort volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht für den gesamten Betrag entsteht.

Ihr Steuerberater
Roland Berg